Gesetzliche Grundlage
Seit dem 17. Dezember 2021 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, anzuwenden. Sie wird seit dem 2. Juli 2023 durch das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen ergänzt (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG). Durch das HinSchG können sich natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen wenden und diese Verstöße unter dem in diesem Gesetz vorgegebenen Schutz melden oder offenlegen.
Zur Umsetzung der Richtlinie und des HinSchG hat TPG eine interne Meldestelle eingerichtet.
Hinweise können
+49 (89) 61 55 935 - 81 , Telefonische Erreichbarkeit: 08.00 - 13.00 Uhr Mo - Do
abgegeben werden.
Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers, der Person, die Gegenstand des Hinweises ist und aller sonstigen in der Meldung genannten Personen.